Abmahnung

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können wir Ihnen kurzfristig sagen, ob diese berechtigt oder unberechtigt war. Sodann erhalten Sie Vorschläge zur Vorgehensweise, verbunden mit einer Einschätzung zu den Erfolgsaussichten.

Sollte bei Ihnen aus Anlass der Abmahnung etwas zu ändern sein oder die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung anfallen, geben wir Ihnen Hinweise, was in Zukunft zu beachten ist.

Wenn Ihre eigenen Rechte betroffen sind, so beraten wir Sie zu den Möglichkeiten einer Geltendmachung von Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadenersatzansprüchen.

Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Wir empfehlen die Klärung folgender Fragen:

  • Ist die erhaltene Abmahnung berechtigt?
  • Ist das Unterlassungsverlangen nachvollziehbar und knapp genug verfasst?
  • Sind die erhobenen Anwaltskosten angemessen?
  • Handelt der Abmahner rechtsmissbräuchlich? Ist er aktivlegitimiert?
  • Können Sie sicherstellen, dass die Verfehlung nach (bzw. bei) Abgabe der Unterlassungserklärung endet?
  • Kann der Abmahner die Vertragsstrafe geltend machen oder legt er es sogar darauf an?

 

Kontakt

RA Markus Gronau
Hohe Bleichen 21
20354 Hamburg

040 73448377

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